Der Bundesrat hat heute beschlossen, die meisten Coronamassnahmen aufzuheben.
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende Schutzmassnahmen aufgehoben:die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungendie Maskenpflicht am Arbeitsplatzdie Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungendie Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungendie Einschränkungen privater Treffen
Auswirkungen auf die therapeutische TätigkeitTherapeut:innen sowie Patient:innen müssen ab morgen bei der Behandlung und in den Praxen keine Masken mehr tragen.
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